Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung
Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung beinhaltet die Behandlung von Arbeits-, Schul-, Kindergarten- und Wegeunfällen.
Dr. Dworschak und Dr. Fischbeck besitzen die Zulassung für das D-Arztverfahren und
damit die Berechtigung zur Behandlung derartiger Fälle.
Die zur berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung zugelassenen Ärzte und Kliniken müssen spezielle Anforderungen der Berufsgenossenschaften bezüglich der vorgegebenen Qualitätsstandards erfüllen.
Über die Art der Unfallfolgen, ihre Behandlung und den Erfolg der Therapie wird den Berufsgenossenschaften regelmäßig Bericht erstattet.
Patienten, die einen solchen Unfall erlitten haben, werden auch ohne Voranmeldung in der Praxis angenommen. Die erforderliche Berichterstattung an die Berufsgenossenschaften erfolgt online mittels des elektronischen Verfahrens DALE-UV, so dass die entsprechende BG zeitnah von dem Arbeitsunfall und dem Behandlungsverlauf informiert wird.
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